Die in unseren Angeboten gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen und nach Angaben der jeweiligen Eigentümer. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.
Jedes Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Auf vorherige Kenntnis kann sich der Empfänger nur berufen, wenn er sie uns innerhalb von drei Tagen schriftlich nachweist. Kommt durch die Weitergabe eines unserer Angebote an Dritte - ohne unsere Kenntnis und Zustimmung - ein Kauf oder eine Vermietung zustande, hat der Empfänger gegebenenfalls den vollen Provisionsausfall an uns zu entrichten.
Kommt ein Vertrag zu einem unserer Angebote zustande, ohne uns hinzuzuziehen, so ist der Empfänger verpflichtet, uns hiervon umgehend zu verständigen. Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist die hierfür ortsübliche Provision zu entrichten.
Die Provisionen betragen:
1. bei An- und Verkauf von Eigentumswohnungen, Haus- und Grundbesitz
wird vom Kaufpreis jeweils berechnet:
3% Provision zuzgl. gesetzlicher MwSt. von 19% ab 1.1.2007 = 3,57%
zahlbar vom Käufer und Verkäufer oder
die jeweilige im Exposé beinhaltete Sonderregelung
z.B. bei Objekten von Bauträgern für Käufer provisionsfrei
2. bei Erbbaurecht wird berechnet vom Wert des Grundstückes
oder des (evtl. noch geplanten) Erbbauwerkes:
3% Provision zuzgl. gesetzlicher MwSt von 19% ab 1.1.2007 = 3,57%
zahlbar vom Grundstücks-Verkäufer und -Käufer
3. bei Vorkaufsrecht wird berechnet vom Verkehrswert des Objektes:
1% Provision zuzgl. gesetzlicher MwSt von 19% ab 1.1.2007 = 1,19%
zahlbar vom Vorkaufs-Berechtigten
4. bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet wird vom Vertragswert:
3% Provision zuzgl. gesetzlicher MwSt von 19% ab 1.1.2007 = 3,57%
zahlbar vom Verkäufer und Käufer
5. bei Vermietung von Wohnräumen:
Provision = 2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt von 19% ab 1.1.2007 = 2,38 NM
zahlbar vom Mieter
6. bei Vermietung/Verpachung von Gewerberäumen:
bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, eine Provision von 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt -
bei einer Vertragsdauer über 5 Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt -
zahlbar vom Mieter/Pächter
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit Abschluss des Vertrages.
München ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Unsere Geschäftsbedingungen und die ortsüblichen Provisionssätze sind mit Annahme des Angebotes anerkannt. Anderenfalls darf von dem Angebot kein Gebrauch gemacht werden. Rückfragen auf unsere Angebote werten wir als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.